Feuerlöscher

Mit einem Feuerlöscher kann ein Brand in seiner Entstehungsphase bereits erfolgreich bekämpft werden. Je früher ein Brand entdeckt, gemeldet und bekämpft wird, desto geringer ist der Schaden.
Da brennbare Stoffe sehr unterschiedlich sind, ist es erforderlich, Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln je nach Brandklasse einzusetzen.
Die einzusetzenden Feuerlöscher müssen für die vorhandenen Brandklassen anerkannt sein, das heißt, die angewendeten Löschmittel müssen für die entsprechenden Brandklassen nach DIN EN 2 geeignet sein.
Wenn Sie nun noch an die Wartung und Instandhaltung der Feuerlöscher denken und dafür einen geeigneten Prüfdienst beauftragen, haben Sie darüber hinaus alles dafür getan, Ihre Familie , sich selbst oder Ihren Betrieb optimal vor einem Brand zu schützen. Das gibt Ihnen ein sicheres Gefühl!

Wandhydranten

Wandhydranten sind Wasserentnahmestellen in Gebäuden, die zur ersten Brandbekämpfung durch den Laien vorgesehen sind.

Die einfache Bedienbarkeit dieser Geräte soll es jedermann ermöglichen, entstandenes Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr schnell und wirksam zu bekämpfen, denn bei Feuer sind gerade die ersten Minuten entscheidend, um eine größere Brandausbreitung mit hohem Sachschaden zu verhindern.

Die Feuerwehr kann zur weiteren Brandbekämpfung - je nach Ausmaß - entweder den formstabilen Druckschlauch DN 25 (1") EN 694 mit Eurostrahlrohr EN 671 nutzen oder Feuerwehr-Flachschläuche C-42 bzw. C-52 mit einem Mehrzweckstrahlrohr CM DIN 14365 am Schlauchanschluss-Ventil des Wandhydranten ankuppeln.

Qualität made in Germany

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen(RWA)

Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen (RWA-Anlagen) sind ein wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Sie sorgen dafür, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen abgeführt werden.
Zu unterscheiden sind natürliche und maschinelle RWA. Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) sorgen dafür, dass die Verbrennungsprodukte über Decken- oder Wandöffnungen entweichen können.

Maschinelle Rauchabzüge werden mit speziellen Rauchabzugsventilatoren oder auch Entrauchungsventilatoren installiert, wenn es keine Möglichkeit gibt auf natürliche Systeme zurückzugreifen. Die Auslösung dieser Rauchabzüge kann manuell und automatisch durch Kohlendioxid (CO2), pyrotechnisch, elektrisch oder über Rauchschalter oder Brandmelder erfolgen.


Brandschutz- Rauchschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen

Brandschutz- Rauchschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen werden überall dort benötigt, wo Öffnungen und Durchdringungen in Brandabschnittsbegrenzungswänden und -decken erforderlich sind.

Brandabschnittsbegrenzungswände können Brandwände, feuerbeständige oder feuerhemmende Flur- oder Trennwände sein.
Man spricht hier von Wänden und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen.

Bauliche Anlagen müssen zunächst in Brandabschnitte unterteilt werden, um eine Ausweitung von gefährlichen Brandrauch zu behindern. Die erforderlichen Öffnungen in diesen Abschnitten müssen mit Rauchschutzabschlüssen geschlossen werden.

Gefahrenmeldesysteme- Rauchwarnmelder, Thermomelder, Kohlenmonoxidmelder

Mit unseren Gefahrenmeldesystemen können zuverlässig kleine und größere Objekte mit nahezu allen Anwendungsbereichen der Sicherheitstechnik abgesichert werden.
Unsere Anlagen sind als Funk-Brandmeldesysteme, Notrufsystem oder als Störungsmeldeanlage in: Wohnungen, Häusern,Mehrfamilienhäuserrn sowie Kleinen und Mittelständischen Unternehemen einsetzbar.
Für Privathaushalte haben wir ständig Rauchwarnmelder, Funkmelder, Thermomelder, Kohlenmonoxidmelder vorrätig

Brandabschottungen

Abschottungen nach LAR:

Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden. Einzelkabel, nicht brennbare Rohre bis 160 mm und brennbare Rohre bis Ø 32 mm dürfen nach den Vereinfachungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) abgeschottet werden.

Hierbei ist es wichtig das man verschiedene Grundlagen wie Z.B.: Richtlinien, Zulassungen, max. Schottbelegung,. Mindestabstände, Größe des Schotts, uvm. beachtet.

Kombiabschottungen

Abschottungen von Kabel und Rohren in einer Durchführung

Bei einer Kombiabschottung werden Kabel und Rohre gemeinsam durch eine Öffnung geführt. Für diese Einbausituation sind speziell geprüfte und bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzsysteme zu verwenden.
Wichtig ist es, daß man verschiedene Aspekte wie Größe der Kabelbündel, brennbarkeit oder nicht brennbarkeit von Rohren oder Isoloierungen, Zulasssungen und Abstände beachtet. Wir verarbeiten geprüfte Brandschutztechnische Systeme von Hilti.

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Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen gerne für Ihr Unternehmen die Aufgabe eines externen Brandschutzbeauftragten.
Unsere Brandschutzbeauftragten weisen alle eine mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Zusatzausbildungen im vorbeugenden Brandschutz auf.
Diese Ausbildung entspricht somit den Vorgaben der DGUV Info 205-003, sowie vfdb 12-09-01:2014-08, "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftraghten".
Als Brandschutzbeauftragter:
  • erstellen wir für Sie die objektbezogene Brandschutzordnung (Teile A,B,C),
  • erforderliche Evakuierungskonzepte werden durch uns erstellt,
  • betreuen wir bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen,
  • helfen wir bei der Umsetzung behördlicher Anordungen,
  • helfen wir bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten,
  • beraten wir Sie bei der Austattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern,
  • führen wir Brandschutzbegehungen durch,
  • unterstützen wir Sie bei der Begehungen durch die Bauaufsicht und Brandschutzdienststellen
  • überprüfen wir für Sie Flucht und Rettungswegpläne (alle zwei Jahre vorgeschrieben),
  • schulen wir Branschutzhelfer,
  • erstellen wir mit Ihnen die Gefährdungsbeurteilung

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Die Brandschutzhelferausbildung findet als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen statt.<>Die Schulung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) "Brandschutzhelfer" und setzt sich aus einem theroretischen Teil, und der praxtischen Übung, in der Handhabung von Feuerlöschern zusammen.
Die praktischen Löschübungen führen wir mit einem gasbetriebenden Feuerlöschertrainer durch, also echte, aber umweltfreundliche Flammen.

Die Notwendigkeit zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 "erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
  • Unfallverhütungsvorschrift: "Grundsätze der Prävention" /BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abs. 6.2 "Brandschutzhelfer"
  • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung"